Aufnahme in Zusammenhang mit Konfession

Das Marienhaus Klinikum St. Antonius steht allen erwachsenen Menschen offen. Eine Aussage unseres Leitbildes ist, dass wir Menschen ungeachtet ihrer Religion behandeln und wertschätzen.

In unserem Verhalten und unserer Einstellung den Patientinnen und Patienten gegenüber bringen wir Achtung und Respekt auch für religiöse Überzeugungen zum Ausdruck, die außerhalb des Christentums stehen.

So ist es z.B. selbstverständlich, dass wir Patientinnen und Patienten islamischen Glaubens die Beachtung ihrer Speisevorschriften ermöglichen.

Menschen, die sich nicht religiös gebunden fühlen oder die eine atheistische Überzeugung haben, schätzen und behandeln wir gleichermaßen. Wir leisten keine "Missionierungs- oder Überzeugungsarbeit". Auf ausdrücklichen Wunsch geben wir Suchenden und Fragenden Antwort (s. Seelsorge).

Behandlungsdauer

Die Behandlungsdauer hängt, wie auch bei körperlichen Erkrankungen, ganz von den individuellen Gegebenheiten ab. Es lässt sich kein verbindlicher Durchschnittswert angeben, aus dem der einzelne Patient Rückschlüsse auf die Dauer seiner bevorstehenden Behandlung ziehen könnte.

Generell kann man sagen, dass die Behandlung seelischer Krankheiten mehr Zeit erfordert als die Therapie körperlicher Erkrankungen. Es ist gut, wenn man sich als Patientin oder Patient bei der Aufnahme ins Marienhaus Klinikum St. Antonius nicht auf einen bestimmten Entlassungstermin festlegt. Wer "das Ende offen lässt", kann sich ruhiger und ohne Druck auf die Therapie konzentrieren.

Im Allgemeinen ist eine Behandlungsdauer von vier bis acht Wochen ausreichend, um genügend Stabilität für den Umgang mit den Anforderungen des gewohnten Alltagslebens zu erreichen. Aber wie gesagt, dieser Zeitrahmen kann im Einzelfall erheblich unter- oder auch überschritten werden.

Berufsbezeichnungen / Unterscheidungen

Psychiater:Ein Psychiater ist ein Facharzt für seelische Erkrankungen. Er hat ein Medizinstudium und eine mehrjährige Facharztausbildung absolviert. Sein fachlicher Schwerpunkt ist die Diagnose und Behandlung von Krankheiten, die seelische Ursachen haben und/oder sich im seelischen Bereich äußern. Psychiatrie ist die Wissenschaft von den seelischen Erkrankungen und ihrer Behandlung.

Psychologe: Ein Psychologe beschäftigt sich auf wissenschaftlicher Grundlage mit dem menschlichen Verhalten und Erleben. Als Diplom-Psychologe hat er seine Kenntnisse in einem Universitätsstudium erworben. Ein Klinischer Psychologe hat sich in Bereichen spezialisiert, in denen mit Störungen des Erlebens und Verhaltens umgegangen wird - häufig in psychiatrischen Krankenhäusern, aber auch in anderen Einrichtungen wie z.B. Beratungsstellen und Heimen.

Psychotherapeut: Ein Psychotherapeut wendet bestimmte nicht-körperbezogene Methoden (Psychotherapie) an, um seelische Störungen und Erkrankungen heilend zu beeinflussen. Bei der Psychotherapie spielt in der Regel das Gespräch (unter vier Augen oder auch in therapeutischen Gruppen) eine wichtige Rolle; es können aber auch nichtsprachliche Äußerungsformen (z.B. bildliches Gestalten; bei Kindern: Spielen) in die Psychotherapie einfließen.

Das Psychotherapeutengesetz fordert für die Tätigkeit als Psychotherapeut umfangreiche Voraussetzungen, u. a. ein medizinisches oder psychologisches Studium, mehrjährige praktische klinische Erfahrung und eine staatliche Approbation.

Psychoanalytiker: Ein Psychoanalytiker ist Psychotherapeut, der nach der Methode der Psychoanalyse vorgeht. Dabei geht es im Prinzip darum, früher Erlebtes, das aufgrund bestimmter psychischer Prozesse dem bewußten Erinnern nicht zugänglich ist, wieder bewußt zu machen und zu bearbeiten. Für die Anwendung dieser Therapiemethode ist eine umfangreiche mehrjährige Spezialausbildung auf der Grundlage eines wissenschaftlichen Studiums notwendig.

Bettruhe: Ruhe und Aktivität während der Behandlung

Die meisten Therapieformen, die im Marienhaus Klinikum St. Antonius angewandt werden, sind mit Aktivität verbunden. Deshalb sollen die Patientinnen und Patienten ihr Bett nur zu den allgemein üblichen Ruhezeiten aufsuchen.

Beurlaubung / Besuche zu Hause

Zur Behandlung gehört die Pflege des Kontakts zur gewohnten Umgebung daheim. Sobald die körperliche und seelische Verfassung der Patientin bzw. des Patienten es erlaubt, und wenn die häuslichen Umstände für die Therapie förderlich sind, wird die Möglichkeit einer Wochenend-Beurlaubung mit ihr/ihm besprochen.

Dabei geht es um einen wichtigen Schritt in der Therapie, der entsprechend geplant und anschließend im Therapiegespräch bearbeitet wird.

In der Regel erfolgt die Beurlaubung von Samstag auf Sonntag. Es sind bei gegebener Notwendigkeit aber auch Beurlaubungen unter der Woche möglich. Allerdings dürfen grundsätzlich nicht mehrere Nächte in Folge außerhalb des Krankenhauses verbracht werden. Auch ist am ersten Wochenende nach der Aufnahme eine Beurlaubung nicht möglich.

Datenschutz und Schweigepflicht

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Marienhaus Klinikums St. Antonius unterliegen der Schweigepflicht. Das heißt, sie dürfen Informationen, die Patientinnen und Patienten betreffen, nicht an Personen weitergeben, die nicht zum therapeutischen Team des Marienhaus Klinikums St. Antonius gehören.

Für Auskünfte an Angehörige oder Lebenspartner (auch im Zusammenhang mit gemeinsamen Gesprächen im Rahmen der Therapie), Informationen an die vor- oder weiterbehandelnden Ärzte sowie Auskünfte an Institutionen, die Anfragen an das Krankenhaus richten, lassen wir uns schriftlich von den Patientinnen und Patienten von der Schweigepflicht entbinden. Diese Entbindung von der Schweigepflicht gilt nur gegenüber den genannten Personen.

Einlieferung gegen den eigenen Willen

Es gibt psychische Erkrankungen, die in ihrer akuten Phase die Gefahr einer Selbst- oder Fremdgefährdung mit sich bringen können, z. B.

  • wahnhaftes Erleben, bei dem Mitmenschen als bedrohende Feinde gesehen und dementsprechend bekämpft werden;
  • tiefe Depressionen mit Selbsttötungstendenzen;
  • Verwirrtheitszustände als Folge z. B. einer hirnorganischen Erkrankung oder eines pathologischen Rausches, die die Orientierung im gewohnten Lebensumfeld tiefgreifend beeinträchtigen.

Wenn der Patientin/dem Patienten in einer solchen Gefährdungssituation die Einsicht in ihre/seine Krankheit fehlt (meist als Folge der Krankheit) und sie/er sich gegen die notwendige Behandlung sträubt, kann sie/er auch gegen ihren/seinen Willen in eine stationäre psychiatrische Behandlung gebracht werden.

Dazu ist eine richterliche Verfügung des zuständigen Amtsgerichts notwendig. Ein Richter muss die Patientin/den Patienten anhören und entscheiden, ob eine Behandlung auch ohne die Einwilligung der/des Betroffenen durchgeführt werden soll. Er legt auch die Dauer der Unterbringung in der psychiatrischen Klinik fest (maximal sechs Wochen). Näheres regelt das Landesunterbringungsgesetz, in dem auch die Rechte des Patienten genau definiert sind.

Übrigens: Eine "Entmündigung" braucht niemand zu befürchten. Aufgrund gesetzlicher Regelung ist eine solche Maßnahme heute nicht mehr möglich.

Elektro-Krampf-Therapie

Die sogenannte "Elektro-Krampf-Therapie" (EKT) wird im Marienhaus Klinikum St. Antonius nicht angewandt.

Sie ist eine Behandlungsmaßnahme, die in seltenen Fällen schwerster lebensbedrohlicher Depressionen angewandt werden kann, wenn andere Behandlungsarten wirkungslos geblieben sind. Damit sie für den Patienten heilsam, schonend und nebenwirkungsarm durchgeführt wird, sind an ihre Anwendung hohe Anforderungen einer intensivmedizinischen Überwachung und Begleitung geknüpft.

Fahrverbot

Viele Medikamente, die sich auf die seelischen Bereiche des Menschen auswirken (Psychopharmaka), haben eine beruhigende, die Spannung mindernde, manchmal auch die körperliche Beweglichkeit reduzierende Wirkung. Das ist für die Behandlung vieler psychischer Krankheiten hilfreich und erwünscht.

Das kann aber auch bedeuten, dass Konzentration, Reaktionsfähigkeit und Belastbarkeit, die zum Lenken eines Fahrzeugs erforderlich sind, eingeschränkt werden. Für die Zeit der stationären Behandlung im Marienhaus Klinikum St. Antonius raten wir unseren Patientinnen und Patienten davon ab, ein Fahrzeug zu steuern. Ausnahmen von dieser Regel werden im Einzelfall genau besprochen.

Die Frage, ob und wie lange nach der stationären Behandlung auf das aktive Autofahren verzichtet werden soll, wird individuell eingehend diskutiert und als Empfehlung rechtzeitig vor der Entlassung der Patientin/dem Patienten mit auf den Weg gegeben.

Führerscheinentzug

Die bloße Tatsache der Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist kein Grund für die Einschränkung oder gar Aufhebung persönlicher Freiheitsrechte. Zu ihnen gehört auch die rechtmäßig erworbene Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeuges.

Gepäck

Wenn Sie von Ihrem Arzt eine stationäre Behandlung im Marienhaus Klinikum St. Antonius verordnet bekommen haben, wird normalerweise dieser einen Aufnahmetermin mit dem Krankenhaus vereinbaren, der für Sie verbindlich ist. Wenn wegen Vollbelegung eine Wartezeit unumgänglich sein sollte, werden Sie vom Marienhaus Klinikum St. Antonius rechtzeitig informiert, wann Sie zur Aufnahme kommen können.

Zum Aufnahmetermin sollten Sie mitbringen

  • die schriftliche Einweisung Ihres einweisenden Arztes
  • Ihre Versicherten-Chipkarte / ggf. die Befreiungskarte Ihrer Krankenkasse (falls diese noch nicht vorliegt)
  • ausreichend Tagesbekleidung, der Saison angepasst
  • Toiletten- und Hygieneartikel
  • Handtücher
  • einen Sport- bzw. Trainingsanzug
  • Badebekleidung und eine Badekappe.


Nicht mitbringen sollten Sie

  • grössere Geldbeträge
  • Wertgegenstände (Schmuck, teure Uhren)
  • einen Fernsehapparat
  • Ihr Auto. Wenn Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug anreisen, so lassen Sie es bitte nach der Aufnahme von einer Begleitperson wieder nach Hause fahren.


Für die Benutzung von Mobiltelefonen gelten auf den Krankenstationen des Marienhaus Klinikums St. Antonius Einschränkungen.

Heilbarkeit psychischer Erkrankungen

Alle psychischen Krankheiten sind heute mit verschiedenen therapeutischen Maßnahmen (Medikamente, Psychotherapie) gut zu beeinflussen. Viele Patientinnen und Patienten bleiben nach erfolgreicher Behandlung dauerhaft beschwerdefrei.

Es gibt Krankheiten (z. B. bestimmte Arten der Depression), die dazu neigen, auch nach erfolgreicher Behandlung früher oder später wieder aufzutreten. Man kann nicht vorhersagen, ob und wann eine Krankheit wieder zum Ausbruch kommt. Man hat aber Möglichkeiten, die Wahrscheinlichkeit des Wiederauftretens der Krankheit zu senken, vor allem durch eine angepasste Lebensführung (z. B. Stressreduktion) und/oder durch die Einnahme bestimmter Medikamente.

Kostenträger

Das medizinische Fachpersonal, das an der Behandlung und Pflege im Marienhaus Klinikum St. Antonius beteiligt ist, die Fachleute im Technischen Dienst, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Reinigungsservice, die "guten Geister" in der Küche, die Angestellten in der Verwaltung - sie und noch andere mehr wollen für ihre Leistungen angemessen entlohnt werden. Medikamente, Nahrungsmittel, die Versorgung mit Energie, Wärme und Wasser und zahlreiche andere Sachleistungen müssen eingekauft werden, damit sie den Patientinnen und Patienten zu Verfügung stehen. Das alles kostet Geld.

Wer bezahlt das?

In den meisten Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse, bei der ein Patient versichert ist und in die er seine Beiträge einzahlt, die Kosten. Der Patient selbst zahlt einen Eigenanteil, z. Zt. 10 € pro Tag, maximal 280 € in einem Kalenderjahr.
  
Wenige Patienten bezahlen die Krankenhauskosten ganz aus eigener Tasche. "Privatzahler" lassen sich die Kosten in der Regel von Privatkrankenkassen, bei denen sie versichert sind, erstatten. Für mittellose Patienten, die nicht Mitglied einer Krankenkasse sind, kommt die zuständige Kommune über das Sozialamt für die Kosten auf.

Die Krankenkassen haben das Recht, einen Nachweis darüber zu verlangen, aus welchen Gründen eine stationäre Behandlung, für die sie die Kosten übernommen haben, über einen gewissen Zeitraum hinaus erforderlich ist.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Rechnungsabteilung des Marienhaus Klinikum St. Antonius besorgen die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit den Krankenkassen, so dass sich die Patientinnen und Patienten in der Regel um die Kostenübernahme und -erstattung nicht zu kümmern brauchen. Sie können sich unbelastet von der Regelung der Finanzen ganz auf die Behandlung konzentrieren.

Medikamenten-Verordung im Haus

Die Verordnung von Medikamenten richtet sich nach dem Grundsatz: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Jeder Medikamentenverordnung geht eine sorgfältige Abwägung der Krankheitssituation und der Erfahrung mit dem individuellen Behandlungsverlauf voraus. Die Erfordernisse einer Medikamentengabe werden regelmäßig zwischen Chefarzt, Oberarzt und behandelndem Stationsarzt besprochen.

Häufig kann auf die Gabe von psychotropen (d.h. auf die Seele wirkenden) Medikamenten verzichtet werden, wenn die Möglichkeiten und Wirkungen der Psychotherapie für die Behandlung ausreichen. Selbstverständlich wird darauf geachtet, dass die medikamentöse Versorgung eventuell bestehender körperlicher Begleiterkrankungen (z.B. Herzleiden, Diabetes) gesichert ist.

Wenn während der stationären Behandlung Psychopharmaka verordnet werden und diese zu einer Besserung führen, werden sie in der Regel auch zur weiteren Medikation nach der Entlassung dem weiterbehandelnden Haus- oder Facharzt im Arztbrief empfohlen. Psychopharmaka brauchen für ihre therapeutische Wirkung und deren Aufrechterhaltung meistens einen etwas längeren Zeitraum. Auch wenn die ursprünglichen Krankheitssymptome abgeklungen sind, ist daher die Einnahme der verordneten Medikamente zunächst weiter erforderlich.

Das bedeutet, dass man keinesfalls „auf eigene Faust" die Medikamente weglassen oder in einer geringeren Dosierung als verordnet nehmen sollte, wenn man sich wieder gut und beschwerden frei fühlt. Wenn diese Regel nicht beachtet wird, kann es sehr schnell zu einem Rückfall kommen!

Das bedeutet andererseits aber nicht, dass man nun sein ganzes Leben lang diese Medikamente nehmen muss. Wenn man sich wieder wohl fühlt und die Besserung stabil bleibt oder wenn sich Veränderungen in der Verträglichkeit zeigen, sollte man mit seinem Fach- oder Hausarzt die Möglichkeiten einer Medikamentenreduzierung bzw. -veränderung besprechen und sich an dessen Empfehlung halten. In den meisten Fällen wird es möglich sein, nach einem Zeitraum nachhaltiger Stabilisierung ohne die Medikamente der akuten Behandlungsphase oder mit einer geringen Erhaltungsdosis auszukommen.

Psychotherapie und Kindheit

Der Mensch als ein "Lernwesen" ist besonders in seiner Kindheit und jugendlichen Reifephase hoch empfindlich und empfänglich für Einflüsse und Eindrücke aus seiner Umwelt. Dadurch können in seiner Persönlichkeitsentwicklung Weichenstellungen und Prägungen positiver wie auch negativer Art gesetzt werden, die für sein ganzes weiteres Leben von Bedeutung sind.

Deswegen ist es oft sinnvoll und hilfreich, bei der Behandlung seelischer Störungen nach Erfahrungen aus frühen Lebensabschnitten zu fragen. Die Krankheitssymptome können nämlich aus mißglückten Versuchen des Patienten entstanden sein, mit Konflikten in den frühen Lebensphasen zurecht zu kommen.

Jedoch müssen die Inhalte einer Psychotherapie nicht immer eine Bearbeitung früher Lebenserfahrungen sein. Psychotherapie kann auch heißen, dass man z. B. übt, die Widerstände und Ängste im gegenwärtigen Erleben zu überwinden oder dass man in Gesprächen lernt, seine Gefühle in Einklang mit dem aktuellen Erleben zu bringen.

Psychische Erkrankungen und Gewalttätigkeit

In den Medien werden Gewalttaten und Verbrechen häufig in Zusammenhang mit seelischer Abnormität oder geistiger Erkrankung gebracht,­ gerade dann, wenn es sich um besonders spektakuläre oder unverständlich erscheinende Taten handelt. Dadurch kann der Eindruck entstehen, Menschen mit einer seelischen Erkrankung hätten generell eine Neigung zu aggressivem, ihre Mitmenschen schädigendem Verhalten und seien daher gefährlicher als Gesunde.

Tatsache ist, dass von Menschen mit einer seelischen Erkrankung im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung nicht mehr Straftaten gewalttätiger Art verübt werden als von der Durchschnittsbevölkerung. Dies ist durch umfangreiche wissenschaftliche Studien nachgewiesen (W. Böker, H. Häfner). "Seelisch krank" ist also nicht gleichbedeutend mit "gefährlich für die Allgemeinheit".

Es ist sehr genau zu unterscheiden zwischen unkonventionellem, eventuell unverständlich erscheinendem Verhalten, das wegen seiner Außergewöhnlichkeit vielleicht befremdet oder sogar Angst macht, aber harmlos ist, und sozial schädlichem Handeln, gegen das eingeschritten werden muss.

Eine deutlich erhöhte Gefahr ist mit bestimmten seelischen Erkrankungen für die Patienten selbst verbunden: So bringt beispielsweise eine schwere Depression oder Alkoholabhängigkeit ein gesteigertes Selbsttötungsrisiko mit sich.

Wartezeit

Da das Marienhaus Klinikum St. Antonius den Auftrag zur psychiatrischen Regelversorgung im Kreis Neuwied hat, ist für Menschen aus dieser Region bei akutem Behandlungsbedarf eine unmittelbare Aufnahme rund um die Uhr gewährleistet.

Das kann mitunter aber auch dazu führen, dass die Bettenkapazität des Hauses ausgelastet ist. Patientinnen und Patienten, die zu einer Behandlung angemeldet sind, deren Erkrankung aber nicht einen sofortigen Behandlungsbeginn erfordert, müssen wir dann um eine Wartezeit bitten. Sobald ein Behandlungsplatz frei wird, rufen wir an und vereinbaren einen Aufnahmetermin. Im Allgemeinen beträgt eine solche Wartezeit nicht länger als 14 Tage, oft ist sie kürzer.

 

Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Dokument A-Z

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56564 Neuwied
Telefon:02631 82-0
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Margaretha-Flesch-Straße 4
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