Marienhaus Klinikum St. Josef Bendorf
56170 Bendorf
Telefon: | 02622 708-0 |
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Telefax: | 02622 708-4555 |
E-Mail: | info@marienhaus-klinikum.de |
Internet: | www.marienhaus-klinikum.de/unserklinikum/standorte/marienhaus-klinikum-st-josef-bendorf/ |
Telefon: | 02631 82-1288 |
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Krankheit betrifft nicht nur Körper, Seele und Geist - oft hat sie für den Patienten auch soziale Auswirkungen. Krankheit kann den Alltag grundlegend verändern. Fragen und Unsicherheiten kommen auf.
Damit Sie nach der Entlassung alle notwendigen pflegerischen und medizinischen Hilfen erhalten, bieten wir ein Entlassmanagement und Unterstützung an. Für gesetzlich versicherte Patienten erfolgt dies entsprechend den Vorgaben des § 39, Abs. 1a des Sozialgesetzbuches V. So unterbreiten wir Ihnen erste Lösungsvorschläge, vermitteln Adressen und stellen einen Erstkontakt zu Ansprechpartnern der verschiedensten Organisationen und Einrichtungen her.
Um die Maßnahmen zügig in die Wege leiten zu können, bitten wir Sie bzw. Ihre Angehörigen, sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. Unsere Mitarbeiter der Pflegeüberleitung und des Sozialdienstes sind gerne für Sie da.
Telefon 02631 82-1636 • Telefax 02631 82-1647
St. Elisabeth Neuwied: Telefon 02631 82-1288 • Telefax 02631 82-1647
St. Josef Bendorf: Telefon 02622 708-4393 • Telefax 02622 708-4555
Als pflegebedürftig gelten Personen dann, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung in ihrem Lebensalltag für mindestens sechs Monate auf Hilfe angewiesen sind. Die Hilfe besteht in der Unterstützung bei der Grundpflege, d. h. Körperpflege (Waschen, Duschen, Toilettengang usw.), Ernährung (Essen und Trinken), Mobilität (An- und Auskleiden, Gehen, Stehen usw.) und der hauswirtschaftlichen Versorgung (Einkaufen, Kochen usw.). Ein Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Die Details zu den Pflegestufen, Pflegegeld und Sachleistungen entnehmen Sie unserem Flyer.
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